Haus- und Schulordnung der Anne-Frank-Schule
Stand 2022
1. Vorwort
In der Schule arbeiten viele Kinder und Erwachsene zusammen. Damit sich alle wohl fühlen können und sich diese Gemeinschaft geordnet und zufriedenstellend entfalten kann, muss jeder Einzelne dazu bereit sein, selbst Verantwortung zu tragen. Um dies zu erreichen, haben wir folgende Regeln zusammengestellt.
2. Allgemeine Verhaltensregeln
In der Schule gehen wir alle freundlich und rücksichtsvoll miteinander um und achten aufeinander.
2.1 Während der Unterrichtszeit dürfen wir das Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft nicht verlassen.
2.2 Im Treppenhaus verhalten wir uns leise und stören niemanden in seinem Unterricht. Wir gehen langsam und rücksichtsvoll.
2.3 Auch Worte können verletzen. Wir beschimpfen und beleidigen niemanden.
2.4 Für die pflegliche Behandlung unserer Schulgebäude, seiner Einrichtungen und aller Materialien sind wir mitverantwortlich.
2.5 Wir halten unser Schulhaus, die Klassenzimmer und das Schulgelände sauber. Abfall sortieren wir in die verschiedenen Müllbehälter.
2.6 Das Fahren mit Fahrzeugen ist nur auf den beiden öffentlichen Wegen gestattet. Ansonsten ist das Fahrradfahren auf dem Pausenhof verboten. Die Fahrzeuge müssen am Fahrradständer abgestellt werden.
2.7 Jede Klasse erarbeitet zum Schuljahresbeginn eine Klassenordnung.
2.8 Drogen jeglicher Art, d.h. auch Zigaretten und Alkohol sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten. Ebenso ist das Mitbringen von Gegenständen, mit denen andere verletzt werden können, nicht erlaubt.
2.9 Wir respektieren die Meinungen und Verschiedenheiten unserer Mitschüler.
2.10 Bei Problemen hat jeder Schüler die Möglichkeit, sich an die Verbindungslehrer zu wenden.
2.11 Werfen mit Kastanien, Steinen, Schneebällen und ähnlichem ist gefährlich und daher verboten.
2.12 Elektronische Geräte müssen beim Betreten des Schulgeländes grundsätzlich ausgeschaltet werden.
3. Unterricht
3.1 Wir sind alle rechtzeitig zum Unterricht da.
3.1.2 Unsere Schulregeln
1. Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
2. Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
3. Jeder muss stets die Rechte des anderen respektieren.
3.1.3. Die Schüler betreten vor dem Unterrichtsbeginn erst mit dem Klingeln das Schulhaus und begeben sich in die Klassenzimmer. Individuelle Regelungen sind möglich.
3.2 Pausen
3.2.1 Die erste Vesperpause und Bewegungspause ist von 9.15 Uhr bis 9.45 Uhr.
Die zweite Pause, eine reine Bewegungspause, ist von 11.15 Uhr bis 11.25 Uhr.
Während der Pausen halten sich alle Schüler im Pausenhof auf, damit die Klassenzimmer gründlich gelüftet werden können. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte individuell.
3.2.2. Als Pausenhof gilt das gesamte Schulgelände bis zu den festgelegten Grenzen. Alle Rasenflächen dürfen bei nassem Wetter nicht betreten werden.
3.2.3 Der Pausenhof darf nicht verlassen werden. Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Erlaubnis der Lehrkräfte möglich.
3.2.4 Die Benutzung des Spielplatzes und des Kleinspielfeldes wird jeweils zu Beginn eines Schuljahres durch einen Plan festgelegt.
3.2.5 Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
3.3 Klassen- und Fachräume
3.3.1. Jede Klasse sorgt für Ordnung in ihrem Klassenzimmer: Fußboden, Müll, Fenster, Licht, Aufstuhlen, Blumen, Klassenbibliotheken etc.
3.3.2. Das Klassenzimmer ist kein Ort zum Rennen, Schreien und für Lauf- und Fangspiele.
3.3.3 Aus Sicherheitsgründen dürfen Fachräume sowie die Sporthalle nur in Anwesenheit der Lehrkräfte betreten werden. (Sicherheitsbelehrungen durch die Fachlehrkraft sind erforderlich)
3.4 Ordnungsmaßnahmen
3.4.1 Bei Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung, werden die Schüler vom Klassenlehrer/in zu einem Gespräch über die auffälligen Verhaltensweisen gebeten. Erzieherische Maßnahmen sind jederzeit möglich.
3.4.2 Sollten sich keine Änderungen im Verhalten ergeben, wird ein Gespräch mit den Eltern vereinbart.
3.4.3 Ist auch hierdurch keine Verhaltensänderung erreichbar, ist die Schulleitung zu informieren, sowie die Klassenkonferenz einzuberufen, die über weitere Maßnahmen berät. Hier sind vor allem Sonderaufgaben und gemeinnützige Arbeit in Erwägung zu ziehen. Weitere Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz sind möglich.
3.4.4 Auch jede noch so strenge Ordnungsmaßnahme soll die Möglichkeit eines Neuanfangs offen lassen.
Schulleitung der Anne-Frank-Schule